Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Leistungsbeschreibung/ Angebotspalette

1.1

Die Best Nursing GmbH (nachfolgend: Personalvermittler) erbringt ihre Leistungen zur Vermittlung von Pflegekräftekräfte für ein suchendes Unternehmen (im Folgenden: Auftraggeber) ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Personalberatung nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diese unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn die Personalberatung ihre Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos erbringt.

1.2

Die Best Nursing GmbH behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig für die Zukunft abzuändern. Die abgeänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn die Personalberatung dem Auftraggeber die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitteilt; eine Mitteilung per E-Mail an die der Personalberatung gemäß den Angaben des Auftraggebers letztbekannte Email-Adresse ist ausreichend, wenn diese E-Mail die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen enthält, und der Auftraggeber der Einbeziehung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, wobei die Personalberatung auf die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs in der Mitteilung hinweisen wird.

1.3

Die Angebotspalette der Best Nursing GmbH umfasst sowohl die Vermittlung als auch die Beratung bei der Personalsuche und –auswahl. Im Vermittlungsfall benennt der Auftraggeber der Personalberatung sämtliche für die Besetzung einer entsprechenden Position für ihn wichtigen Kriterien. Die Personalberatung sucht geeignete Bewerber aus und erstellt auf der Basis von fundierten Bewerbungsunterlagen ein Bewerberprofil. Anhand der Bewerberprofile wählt der Auftraggeber die Kandidaten aus, die für die zukünftige Stellenbesetzung in Frage kommen. Nach Durchführung eines entsprechenden Auswahlverfahrens, begleitet durch die Best Nursing GmbH, kann der Auftraggeber qualifizierte Bewerber zwecks Besetzung der entsprechenden Positionen aussuchen.

§2 Vertragliche Grundlagen

2.1

Im Falle eines ersten Geschäftskontakts zwischen dem Auftraggeber und der Best Nursing GmbH werden die getroffenen Vereinbarungen in Einzelverträgen schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.2

Einer bestehenden Geschäftsverbindung ist eine Vereinbarung auch dann gültig, wenn seitens des Auftragsgebers eine mündliche Auftragserteilung erfolgt und von der Personalagentur bestätigt ist. Die Auftragsdurchführung erfolgt nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3

Die Parteien vereinbaren jeweils in Einzelverträgen die Details im in Bezug auf die Aufgabenbereiche, die persönlichen und fachspezifischen Anforderungsprofile und sonstigen relevanten Kriterien, die bei der Vermittlung und im Rahmen der Beratung wichtig sind.

§3 Vergütung, Spesen und Fälligkeit

3.1

Die Best Nursing GmbH und der Auftraggeber vereinbaren ein nach Umfang des jeweiligen Auftrages bemessene Vergütung für die Personalvermittlung. Sollte der Auftraggeber über die Personalvermittlung hinaus weitere Personal- oder sonstige Beratungsleistungen in Auftrag geben, so ist für diese Leistungen eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu schließen.

3.2

Die Zahlung der Vergütung erfolgt zuzüglich Zahlung der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3.3

Das Honorar wird in den jeweiligen Einzelverträgen nach dem darin vereinbarten Zahlungs- und Leistungsplan gezahlt.

3.4

Sämtliche vorab vereinbarten erforderlichen Kosten, insbesondere Reise-, Kommunikations- und Unterkunftskosten der Personalberatung sowie der Kandidaten werden dem Auftraggeber zu Selbstkosten in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.5

Der Anspruch auf das Honorar und die zusätzlichen Kosten im Sinne des § 3, 3.5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsteht auch, wenn sich der Auftraggeber und der jeweilige Kandidat vor Arbeitsantritt vom Vertrag lösen.

3.6

Sollte der Personalvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt werden, oder die Position durch den Auftraggeber selbst besetzt werden, berechnet die Personalvermittlung die bis zum Zugang der Kündigung fälligen Raten in jeweils voller Höhe sowie die angefallenen Auslagen.

3.7

Auch bei Abschluss eines befristeten oder eines Teilzeitarbeitsverhältnisses entsteht der Honoraranspruch in voller Höhe.

3.8

Lehnt der Auftraggeber einen Bewerber zunächst ab oder entscheidet sich ein Bewerber zunächst gegen den Vertragsvereinbarung mit dem Auftraggeber, kommt dann aber innerhalb von 2 Jahren nach der Bewerbung trotzdem ein Vertrag zwischen Auftraggeber und den ursprünglichen Bewerber zustande, so wird die Vergütung für die Best Nursing GmbH mit eben jenem Vertragsschluss fällig.

3.9

Sämtliche hier getroffenen Bedingungen hinsichtlich der Vergütung gelten auch für den Fall, dass ein Vertrag zwischen einem Kandidaten und einem mit dem Auftraggeber verbundenen Kooperationspartner geschlossen wird. Die hier getroffenen Bedingungen sind dann so zu lesen, dass die Bezeichnung „Auftraggeber“ durch „Kooperationspartner“ ersetzt wird.

§4 Anzeigepflicht

4.1

Der Auftraggeber zeigt der Personalberatung unverzüglich an, wenn er sich für einen Bewerber entschieden hat.

4.2

Ferner wird er den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem von der Personalvermittlung angebotenen oder einem anderen Bewerber der Personalvermittlung unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung schriftlich unter Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrags anzeigen.

§5 Haftung

5.1

Die Personalberatung kann – vorbehaltlich der Bestimmungen nach § 5, 5.2 und § 5, 5.3 – keine Haftung für die Richtigkeit der Unterlagen und sonstigen Informationen über die Kandidaten übernehmen.

5.2

Die Haftung der Personalberatung und ihrer Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.3

Sämtliche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht

1) bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die Personalberatung oder deren Erfüllungsgehilfen, oder

2) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Personalberatung oder deren Erfüllungsgehilfen.

§6 Gewährleistung

6.1

Sofern Auftraggeber und Bewerber sich innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss des Vertrags aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, vom Vertrag lösen, wird die Personalberatung ohne erneute Vergütungsforderung, allerdings unter Berechnung der anfallenden Auslagen, einmalig einen weiteren Bewerbern für die identische Position suchen. Die Personalberatung wird dabei Suchkriterien anwenden, die sich wiederum nach dem ursprünglichen Anforderungsprofils richten; sie wird insbesondere nach Bewerbern suchen, die eben jene fachliche Qualifikation und Berufsausbildung aufweisen, die der Auftraggeber ursprünglich benannte. Eine Rückerstattung des Vermittlungshonorars kommt nicht in Betracht.

6.2

Die Personalvermittlung gewährleistet sachgerechtes Vorgehen bei der Bewerbersuche und –Auswahl. Sie steht nicht dafür ein, dass ein von ihr nach sach- und fachgerechtem Vorgehen ausgewählter und empfohlener Kandidat alle vom Auftraggeber in den Bewerber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielen kann.

§7 Laufzeit und Kündigung

7.1

Der jeweilige Personalvermittlungsauftrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von der Personalvermittlung gestellten Kandidaten nach Kündigung des Personalvermittlungsauftrags zustande, so wird die Vermittlungsvergütung dennoch in voller Höhe fällig.

7.2

Sollte der Personalvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt werden, oder die Position durch den Auftraggeber selbst besetzt werden, berechnet die Personalvermittlung die bis zum Zugang der Kündigung fälligen Raten in jeweils voller Höhe sowie die angefallenen Auslagen.

§8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Folge uns